Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Für Beratungsleistungen gegenüber Unternehmern · Stand: 22. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungsleistungen der ERIKONA GmbH, Lindenallee 45, 14050 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sergiy Melnyk (nachfolgend „Anbieter“), sofern ihre Geltung bei Vertragsschluss vereinbart wird.
(2) Das Beratungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diese AGB gelten nicht für Immobilienkauf- oder Bauträgerverträge.
(3) Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der von diesen AGB erfassten Verträge ist die erlaubnisfreie wirtschaftliche und organisatorische Beratung zu Projektentwicklungen im Immobilienbereich. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag oder Angebot.
(2) Rechts- und Steuerberatung sowie erlaubnispflichtige Anlageberatung, Anlagevermittlung und Darlehensvermittlung sind nicht Gegenstand dieser Beratungsleistungen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird eine fachgerechte Beratungsleistung geschuldet. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine Finanzierungszusage, Fördermittelbewilligung oder Rendite wird nicht zugesichert.
§ 3 Vertragsschluss und Mitwirkung
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform, beispielsweise per E-Mail, oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Beratungsvertrages zustande. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
(3) Der Auftraggeber stellt die für den vereinbarten Auftrag erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereit und weist auf ihm bekannte Änderungen hin. Ob eine eigenständige Prüfung bereitgestellter Angaben geschuldet ist, richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Erkennbare Widersprüche und Unklarheiten spricht der Anbieter an.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
§ 5 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Der Anbieter steht nicht unabhängig von einem eigenen Verschulden für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben ein. Vereinbarte Prüfpflichten und die Haftung für eigene Pflichtverletzungen nach den vorstehenden Absätzen bleiben unberührt.
§ 6 Geheimhaltung
(1) Die Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Art nach erkennbar vertraulichen Informationen vertraulich. Die Verpflichtung gilt während des Vertrages und für drei Jahre nach dessen Beendigung. Weitergehender gesetzlicher Schutz, insbesondere für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten, bleibt unberührt.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt sind oder werden, bereits rechtmäßig bekannt waren oder unabhängig und rechtmäßig von Dritten erlangt werden. Eine Offenlegung ist zulässig, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragsdurchführung gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichteten Mitarbeitern, Beratern oder Dienstleistern erforderlich ist.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Beratungsvertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der betreffenden Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.